Logo Suzuki
Altauto RücknahmestellenAltauto Rücknahmestellen
 

Suzuki Umweltschutz

Suzuki nimmt Ihr Altauto zurück

Gemäß der in Deutschland geltenden Altautoverordnung haben wir zusammen mit unserem Allianz-Partner, der General Motors Europe, eine nationales Altauto Rücknahmenetz eingerichtet. Dieses Netz, das denn jeweils letzten Fahrzeughalter eines Fahrzeuges der Marke Suzuki zur Verfügung steht, umfasst zertifizierte Verwerter, die eine vorschriftsmäßige und umweltfreundliche Verwertung ihres Altautos gewährleisten.

Alle nach dem 01.07.2002 erstzugelassenen Fahrzeuge der Marke Suzuki können vom jeweiligen letzten Fahrzeughalter kostenlos als Altautos zurückgegeben werden.

Seit 01.01.2007 werden alle Altautos unabhängig vom Erstzulassungsdatum kostenlos zurückgenommen.

Eine Rücknahmepflicht durch den Hersteller besteht nicht, wenn

1. das Altauto nicht gemäß den in Deutschland geltenden Zulassungsbestimmungen zugelassen war, oder zur Zeitpunkt der Rückgabe überhaupt nicht zugelassen ist.

2. das Altauto vor der Rückgabe kürzer als einen Monat gemäß den in Deutschland geltenden Zulassungsbestimmungen zugelassen war.

3. am Altauto wesentliche funktionsrelevante Baugruppen bzw. Bauteile fehlen, insbesondere Antrieb, Karosserie, Fahrgestell, Katalysator oder elektronische Steuerteile.

4. das Altauto Fremdabfall enthält.

5. der Fahrzeugbrief nicht vorgelegt werden kann.

6. es sich bei dem Altauto um ein Fahrzeug der Kategorie M1*1 oder N1*2 handelt, das weder in Serie gefertigt, noch in einem Zug gefertigt und homologisiert wurde.

Wenn Sie Ihr Altauto bei der nachgenannten Rücknahmestelle abgeben, stellt Ihnen der Verwerter eine Verwertungsbescheinigung aus. Diese ist beim Abmelden des Fahrzeuges vorzulegen.

Unter neben stehen „Quicklinks“ finden Sie Ihre Rücknahmestelle unter „Altauto-Rücknahmestellen“.

AutoMotorradMarineKontaktImpressumRechtshinweiseDatenschutz