

Gemäß der in Deutschland geltenden Altautoverordnung haben wir zusammen mit unserem Allianz-Partner, der General Motors Europe, eine nationales Altauto Rücknahmenetz eingerichtet. Dieses Netz, das denn jeweils letzten Fahrzeughalter eines Fahrzeuges der Marke Suzuki zur Verfügung steht, umfasst zertifizierte Verwerter, die eine vorschriftsmäßige und umweltfreundliche Verwertung ihres Altautos gewährleisten.
Eine Rücknahmepflicht durch den Hersteller besteht nicht, wenn
1. das Altauto nicht gemäß den in Deutschland geltenden Zulassungsbestimmungen zugelassen war, oder zur Zeitpunkt der Rückgabe überhaupt nicht zugelassen ist.
2. das Altauto vor der Rückgabe kürzer als einen Monat gemäß den in Deutschland geltenden Zulassungsbestimmungen zugelassen war.
3. am Altauto wesentliche funktionsrelevante Baugruppen bzw. Bauteile fehlen, insbesondere Antrieb, Karosserie, Fahrgestell, Katalysator oder elektronische Steuerteile.
4. das Altauto Fremdabfall enthält.
5. der Fahrzeugbrief nicht vorgelegt werden kann.
6. es sich bei dem Altauto um ein Fahrzeug der Kategorie M1*1 oder N1*2 handelt, das weder in Serie gefertigt, noch in einem Zug gefertigt und homologisiert wurde.
Wenn Sie Ihr Altauto bei der nachgenannten Rücknahmestelle abgeben, stellt Ihnen der Verwerter eine Verwertungsbescheinigung aus. Diese ist beim Abmelden des Fahrzeuges vorzulegen.
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